SCHIEDSGUTACHTEN
Eine Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen Ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen.
Ein Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten,
- das von beiden Parteien in Auftrag gegeben wir
- und dessen Tatsachenfeststellungen für die Parteien verbindlich sein soll.
Insbesondere im Zuge der außergerichtlichen Einigung
ist das Schiedsgutachten von großer Bedeutung. Das Schiedsgutachten stellt eine schnelle, effektive und im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren kostengünstige Möglichkeit der Streitbeilegung dar , da die vom Sachverständigen erhobenen Tatsachenfeststellungen abschließend mit Bindungswirkung für beide Parteien getroffen werden.
Als Schiedsrichter entscheidet ein Sachverständiger im Auftrag mindestens zweier sich streitenden Parteien an Stelle des ansonsten zuständigen Gerichtes, über die betreffende Rechtsstreitigkeit.
Hier gelten die gleichen Anforderungen wie bei der privatgutachterlichen Tätigkeit, jedoch bestehen rechtliche Besonderheiten für den Sachverständigen wie auch für
die Parteien.
Der Sachverständige muss sich hier auch mit rechtlichen Fragen beschäftigen, die jedoch keinesfalls Schwerpunkt seiner Aufgabe sind. Die Feststellung und Bewertung von fachlich-technischen Fragen steht auch hier an erster Stelle. Besonderheit des Schiedsgutachter-vertrages ist, dass beide Parteien den Auftrag erteilen. Die Parteien sind durch Ihren Schiedsgutachtervertrag an die vom
Sachverständigen getroffenen Tatsachenfeststellung gebunden.
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Christoph Bernard
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