PRIVATGUTACHTEN
Als Privatgutachten werden alle Gutachten bezeichnet, die außergerichtlich erstattet werden, für private Auftraggeber.
Das Privatgutachten wir auch häufig
- Parteigutachten oder
- außergerichtliches Gutachten genannt.
Auftraggeber sind jedoch nicht nur Privatpersonen, sondern bezieht sich auf den gesamten außergerichtlichen Bereich.
Mögliche Auftraggeber sind auch :
- Privatpersonen
- Rechtsanwälte
- Unternehmen
-Versicherungen
- Banken
- Gesellschaftliche Institutionen, wie z.B. Stiftungen oder Vereine
- Parteien, Gewerkschaften sowie
- Behörden.
Bei Beauftragung durch Private entsteht ein privatrechtliches Vertragsverhältnis nach dem Werksvertragsrecht, zu sehen wie z.B. bei der Beauftragung eines Handwerkers.
Die Tätigkeit als öffentlich, bestellter und vereidigter Sachverständiger als Privatgutachter ist nicht zu verwechseln mit dem *freien Sachverständigen* !
Ist ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt, erstellt er alle Gutachten seines Bestellungsgebietes in seiner Funktion als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, egal für welchen Auftraggeber.
Das Ziel des Privatgutachtens ist es vor unbedachten Schritten, ( etwa weil er sich falsche Vorstellungen von *mangelfrei* und *mangelhaft* macht), Ihm eine sachliche Grundlage zur Entscheidungsfindung und Ihm bei der Feststellung helfen, welche Fragen durch das Gutachten zu klären sind.
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Christoph Bernard
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