GERICHTSGUTACHTEN

Aus Sicht eines Richters erwartet das Gericht vom handwerklichen Sachverständigen fachliche Hilfe bei der Entscheidung der Rechtsstreitigkeiten. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kommen in erster Linie bei :

 

- Verfassungsgerichte der Länder

- Bundesverfassungsgericht

- Zivilgerichte

- Strafgerichte

- Arbeitsgerichte

- Sozialgerichte

- Verwaltungsgerichte

- Finanzgerichte

 

zum Einsatz.

 

Der Sachverständige ist hier ein Helfer des Richters.

Der Richter ist Jurist und kein Fachmann auf handwerklichen oder technischem Gebiet. Da Urteile auch auch von technisch-fachlichen Bewertungen abhängen, benötigt der Richter den Sachverständigen als Helfer. Die meisten Zivilstreitigkeiten sind ohne Hinzuziehung eines Gutachters, heute nicht mehr zu entscheiden.

 

Der Sachverständige ist zwar Helfer des Richters, hat aber keinerlei richterliche Befugnisse. Die rechtssprechende Gewalt ist alleine den Richtern anvertraut. Sie entscheiden in alleiniger Verantwortung. Der Sachverständige hat sich gegen Rechtsfragen nicht zu äußern.

 

Kontaktieren Sie mich gerne!

 

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Tel.   0 49 56 / 92 81 498

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