SCHIEDGUTACHTEN


Tatsachenfeststellung durch einen neutralen Sachverständigen in Streitfragen

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Gutachtenerstellung für:

• MALERARBEITEN

• LACKIERARBEITEN

• TAPEZIERARBEITEN    
• VERPUTZ

• TROCKENBAU

• WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM

Herzlich Willkommen im Sachverständigenbüro Christoph Bernard.

Seit 22 Jahren bin ich im Maler und Lackiererhandwerk als Meister tätig, und möchte Ihnen die Tätigkeiten eines Sachverständigen näher bringen.

Der Begriff Sachverständiger sowie Gutachter ist als solcher gesetzlich nicht geschützt. Bei einem freien Sachverständigen handelt es sich meist um einen selbsternannten Sachverständigen.

Der Begriff öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist gesetzlich geschützt. Der Missbrauch ist strafbar.

 

Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass es sich bei dem Sachverständigen um einen Fachmann handelt, der:

• überdurchschnittliches Fachwissen auf seinem Fachgebiet hat,

• auf absolute Objektivität und Neutralität vereidigt ist.

 

Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige darf auch das Europaweite Sachverständigenlogo benutzen.

 

Weiter biete ich Ihnen an, während Streitigkeiten bei einer Baustellenabnahme, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, als Berater zu vermitteln, ohne das dies gleich zu einer Gutachtenerstellung führen muss.

 

Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Ihr Christoph Bernard

 

 

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